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Sicherheitskoffer

Sicherheitskoffer I:
bestehend aus Atemschutzmaske, Atemschutzfilter, Schutzbrille, Schutzhandschuhen, Schutzoverall, Augenspülflasche und Erste-Hilfe-Material


Nach ADR Kapitel 8.1.5 muss jede Beförderungseinheit mit gefährlichen Gütern mit einer entsprechenden Sicherheitsausrüstung ausgestattet sein. Die beim Transport von Dieselkraftstoff und Benzin in Mengen oberhalb der Freigrenze laut ADR Kapitel 1.1.3.6.3 erforderliche Sicherheitsausrüstung ist in den Sicherheitskoffern II und III enthalten. Die Koffer sind plombiert und bleiben selbst bei Polizeikontrollen ungeöffnet, da außen eine Inhaltserklärung sowie ein Prüfnachweis angebracht ist. 

ADR-Sicherheitskoffer II:
Inhalt:
a) Allgemeine Schutzausrüstung: 2 x Warnblinkleuchten mit Arbeitsscheinwerfer (Handlampe); Warnweste; Tragbares Beleuchtungsgerät, ex-geschützt
b) Persönliche Ausrüstung: Atemschutzhalbmaske; Atemschutzfilter A2/B2/E2/K1/P3; Schutzbrille dichtschließend; 1 Paar Chemikalien-Schutzhandschuhe; 1 leichter Chemikalien-Schutz-Overal; 1 Paar Überziehstiefel mit Sohlenverstärkung; sterile Augenspülflasche (500 ml)

ADR-Sicherheitskoffer III:
Inhalt:
c) Ausrüstung zum Schutz der Umwelt: Besen; Schaufel; Universal-Bindemittel; Auffangbehälter aufblasbar, Maße: ca. 900 x 900 x 165 mm, Fassungsvermögen von ca. 70 l
Dieser Auffangbehälter kann auch als Kanalisationsabdeckung verwendet werden.

Nettopreis EUR/Stück: 179,00 (frei Haus)
(alle Nettopreise zzgl. 19% MwSt.)
 

Dieses Angebot ist ausschließlich für Unternehmen, Gewerbetreibende und Behörden bestimmt.
Lieferzeit: ab Lager lieferbar, einige Produkte werden auftragsbezogen produziert, sodass die Lieferzeit ca. 4 Wochen betragen kann. Einen genauen Liefertermin erfahren Sie in unserer Auftragsbestätigung.